Notariat

Der Notar ist als unabhängiger Träger eines vom Staat verliehenen öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig. In diesem Zusammenhang dient die Tätigkeit des Notars insbesondere der Vermeidung von Konflikten und damit der Erhaltung des Rechtsfriedens. Eine Aufgabe, die den gebotenen Weitblick erfordert.

Darüber hinaus kommt der notariellen Urkunde besondere Beweiskraft zu, weshalb zum Beispiel verschiedene Registereintragungen die Vorlage einer solchen Urkunde voraussetzen.

Der Notar ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu unbedingter Neutralität und zur Unparteilichkeit verpflichtet. Deshalb darf er auch nicht in Angelegenheiten tätig werden, die ihn selbst betreffen, oder in Angelegenheiten seiner nahen Verwandten. Dies unterscheidet die notarielle Tätigkeit von derjenigen des Rechtsanwalts, der die Interessen eines Mandanten einseitig zu vertreten hat.

Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und von Tatsachenfeststellungen. Sie bezieht sich insbesondere auf folgende Rechtsgebiete:

  • Grundstücksrecht
    (Grundstückskaufverträge, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte)

  • Erbrecht
    (Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen sowie die Beurkundung von Erbscheinsanträgen etc.)

  • Familienrecht
    (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht wie Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtungen sowie Sorgeerklärungen)

  • Gesellschaftsrecht
    (Gründung von Kapitalgesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, auch für Zweigniederlassungen von Gesellschaften nach ausländischem Recht)

Der Notar ist verpflichtet, die Urkundsbeteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten, dass er ihren Willen urkundlich erfassen kann.

Als Notar steht in unserem Hause Rechtsanwalt und Notar Axel Kleemann für alle Angelegenheiten zur Verfügung, bei denen das Gesetz eine notarielle Beurkundung vorschreibt bei denen sich die Beteiligten freiwillig entscheiden, ihren Willen beurkunden zu lassen. Axel Kleemann ist als Notar neben allen Angelegenheiten aus dem Grundstücksrecht insbesondere auch im Bereich des Erb- und Güterrechts sowie des Rechts der Unternehmensnachfolge tätig. Diese rechtlichen Gebilde lassen sich häufig gar nicht voneinander trennen und werden dementsprechend im Zusammenhang gesehen und erörtert. Auch im Bereich der Gründung einer Kapitalgesellschaft sollte bereits mit den Beteiligten erörtert werden, welche Nachfolgeregelungen getroffen werden sollen. Es ist die Aufgabe eines Notars, stets den Blick in die Zukunft zu richten. Dies ist unerlässlich, um auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege sachgerecht gestalten und beraten zu können. Es ist Aufgabe des Notars, die dabei aufkommenden Fragen nicht nur zu beantworten, sondern auch gemeinsam mit den Beteiligten zu entwickeln.

Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie gerne und mit Weitblick!

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