MANDATIERUNG
RECHTSANWÄLTE
HAFTUNGSBEGRENZUNG
Die Haftung aus den uns übertragenen Mandaten ist begrenzt auf eine Summe von 1,0 Mio. € pro Mandat.
VERGÜTUNGSREGELUNG
Die Erbringung unserer Leistungen unterliegt einem von uns selbst gesetzten hohen Qualitätsanspruch.
Dies setzt überdurchschnittlich hohe Investitionen in unser Personal, in den Vorhalt entsprechender EDV, die Fortbildung und Literatur voraus.
Aus dem Grunde schließen wir im Regelfall mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung. Sie bezahlen uns nach dem Zeitaufwand, der in dem an uns herangetragenen Mandat veranlasst wird.
Unsere Abrechnungen hierzu sind transparent. Ferner erklären wir die Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch.
In Einzelfällen zwingt uns das Gesetz dazu, nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung abzurechnen. Wenn dies der Fall ist, rechnen wir nach der Vergütungsordnung, die für uns gilt, auf der Basis des Gegenstandswertes ab.